21. April 2008

Einmal Hü und einmal Hott

Bei den xenophoben Kräften im Lande gibt es die lustige Idee, es solle gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtes, den Gemeindestimmbürgern überlassen sein, wen sie in ihrer Gemeinde einbürgern wollen und wen sie ohne Angabe von Gründe nicht haben wollen. Daneben laufen aber auch Bestrebungen, dass eingebürgerte Ausländer ihr Bürgerrecht wieder verlieren sollten, wenn sie straffällig würden. Das alles wird dem Volke als Demokratie und Sicherheitspolitik verkauft. Man glaubt es, oder auch nicht, aber in diesem Lande scheinen sich bei 30% der Stimmbürger ob solcher Absurdität und Willkür nicht die Nackenhaare zu sträuben. Wird in solchen Kreisen eigentlich jemals eine Gedanke bis zum Schluss durchgedacht? Oder liegt das einzige Brestreben darin, mit immer neuen Schnapsideen seinen Platz im Medienrummel zu behaupten, auf dass nur ja nie jemand auf die Idee kommt, nach Inhalten und Lösungen zu fragen?

Was würde es denn in letzter Konsequenz bedeuten, wenn beide Forderungen Einzug in unser Gesetzeswerk erhalten würden? Da würden Menschen unabhängig von Sachverhalten eingebürgert, weil nur das Volk fehlerfrei bestimmen könne, wer denn nun Schweizer sein dürfe und sobald dieser Mensch eine Straftat beginge, würde per Gesetz der Volksentscheid aufgehoben, weil er ja so fehlerfrei gar nicht war. Das Bürgerrecht der Schweiz würde sowas wie in Lotterielos, losgelöst von rechtsstaatlichen Prinzipien und demokratischen Grundsätzen. Es würde abgewertet und jeder Substanz beraubt. Es ist schon etwas sehr bizarr, wie man unter dem Vorwand, schweizerische Werte zu wahren, alles was schweizerische Werte sind einfach bachab gehen lassen will.

Was macht das schweizerische Bürgerrecht denn so begehrt? Vermutlich ja kaum, eine Spielberechtigung an der EM. Bürger diese Landes zu sein, das bedeutet Teil eines zuverlässigen, demokratischen und rechtsstaatlichen Systems zu sein, zu dem sich die Bürger bekennen und das die Bürger vor Willkür und Entrechtung schützt. Das ist ein Unding sondergleichen, wenn diese Sinnbild für dauerhafte Zuverlässigkeit nun beliebig erteilt und entzogen werden soll, wie die Eintrittsberechtigung in einen Szeneclub.

Die Selbstinszenierung besagter Kräfte mutet wohl in der Tat manchmal an wie die Aufmerksamkeitsprostitution der Szenegirlies, aber noch haben wir es in der Hand, dass man aus der Schweizerischen Eidgenossenschaft keinen beliebigkeitsorientierten Szeneclub macht. Wir müssen nur die Gedanken der andern ganz fertig denken.

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